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Stiftung

concordia NATURA

wurde durch den Stifter Klaus Heinzel ins Leben gerufen. Schon immer lebte er in engem Bezug und in hoher Wertschätzung zu seinem natürlichen Umfeld.

 

Geprägt durch viele Jahren im Topmanagement und Vorstand führender Industrie- und Handels­unternehmen sind in den vergangenen Jahren immer mehr der Umweltschutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensräume in seinen Fokus gerückt und drücken sich in veilfältiger Weise im Handeln von Klaus Heinzel aus.

 

Mit seiner Firma reNATUR (www.renatur.info) unterstützt der Naturcoach und Wildnispädagoge Menschen auf Wegen in die Natur und damit auf Wegen zu sich selbst. 

Stiftungssatzung

Klaus Manfred Heinzel, Stifter concordiaNATURA

Klaus Heinzel,
Initiator & Stifter

concordiaNATURA

Auszug aus der Satzung der Stiftung
 

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§ 2  Zweck 

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(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes.

(2) Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere − durch die finanzielle Förderung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Veranstaltungen, − durch die Vergabe von Stipendien, Reise- und Druckkostenzuschüssen sowie − durch die Förderung von Institutionen, die dieselben Zwecke wie die Stiftung verfolgen.

(3) Die Stiftung kann ihre Zwecke im In- und Ausland verfolgen.

(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. 

Bei Kindern fällt die Sensibilisierung für Naturschutz auf fruchtbaren Boden.

Bei Kindern fällt die Sensibilisierung für Naturschutz oft auf fruchtbaren Boden.

Die Stiftung hat den Zweck Projekte und Forschungen zu fördern, die dem Naturschutz, dem Einklang Mensch und Natur und der nachhaltigen Gesunderhaltung und Gesundheitspflege dienen. Außerdem können Projekte gefördert werden, die die Inklusion behinderter oder benachteiligter Menschen unterstützen.

 

Weiterhin können Projekte gefördert werden, die dem Pflanzenschutz im Sinne der Erhaltung bedrohter Pflanzen dienen. Es können Projekte gefördert werden, die der Errichtung und Erhaltung von Kleingartenstrukturen und Selbstversorgungsorganisationen dienen. Das gilt gleichermaßen für die Erforschung, Projektierung und Umsetzung von ökologischen Bauprojekten und neuen Wohnformen, die im Einklang mit der Natur stehen. 

§ 3  Gemeinnützigkeit

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(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

(2) Die Stiftung kann ihre Zwecke selbst, durch Hilfspersonen oder dadurch verwirklichen, dass sie im Rahmen des steuerlich Zulässigen ihre Mittel an andere Körperschaften weitergibt oder Mittel für andere Körperschaften beschafft. 
(3) Forschungsergebnisse werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. 

 

 
Kirchheim unter Teck, 01.12.2015

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